DJK Nütheim-Schleckheim - Tischtennis  


 Spielbetrieb 2021/22
 über uns

Regeln und Trainingsbelegung während der Corona Pandemie

Stand: 24.08.2021

Grundsätzliches:

Die aufgestellten Regeln ergänzen oder präzisieren die Regelungen der jeweils aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes, der Stadt Aachen und des Landessportbundes. In Zweifelsfällen gelten die jeweils stärksten Regelungen, die sich aus diesen Verordnungen oder den hier aufgestellten Regelungen ergeben. Zu beachten ist insbesondere, dass die Regelungen ggf. abhängig vom aktuellen Inzidenzwert sind.

Wichtige Links dazu:

      https://www.land.nrw/corona
https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw
https://www.sportinaachen.de/der-stadtsportbund/aktuelles

Die Nichteinhaltung der Regeln kann zum Trainingsausschluss Einzelner oder sogar zur Einstellung des Trainings für alle führen.  

Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr!

Außerhalb des eigenen Sporttreibens sind die allgemeinen AHA-Regeln zu beachten. Dies gilt insbesondere beim Betreten und Verlassen der Halle sowie dem Auf- und Abbau der Tische, d.h.

o   Abstand halten (mindestens 1,5 m)

o   Hygieneregeln einhalten

o   Maske tragen

Seit dem 20.08.2021 gilt ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 (mit entsprechendem Vor- bzw. Nachlauf von 5 Tagen):

Die Teilnahme am Training ist nur noch für immunisierte oder getestete Personen möglich. Dabei gilt

  • als immunisiert, wer vollständig geimpft (mit einer Wartezeit von 14 Tagen nach der zweiten Impfung) oder genesen ist,
  • als getestet, wer über ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests verfügt.
  • Schulpflichtige Kinder gelten durch die verbindliche Teilnahme an Testungen automatisch als getestet.
  • Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, benötigen keinen Test.

Die Nachweise für eine Immunisierung werden vom Abteilungsvorstand oder ihren dazu beauftragten Personen kontrolliert. Zur Vereinfachung der Kontrollen wird vom Abteilungsvorstand eine Liste gepflegt, auf der für Abteilungsmitglieder der Immunisierungsstatus mit entsprechender Gültigkeitsdauer der Immunisierung eingetragen ist, so dass Abteilungsmitglieder nicht jedes Mal erneut ihren Immunisierungsstatus nachweisen müssen.

Für die Durchführung der Kontrollen gilt das folgende Vorgehen:

 Jugendtraining:
Die Kontrollen werden - sofern erforderlich bei nicht schulpflichtigen Kindern - durch die Jugendtrainer durchgeführt.

Erwachsenentraining:

  1. Die Kontrolle wird durch ein Mitglied des Abteilungsvorstands oder einen Schlüsselinhaber durchgeführt.
  2. Jeder Teilnehmer am Training meldet sich bei einer der berechtigten Kontrollpersonen an und zeigt unaufgefordert seinen Nachweis vor, sofern er nicht bereits auf der obigen Kontroll-Liste mit einem gültigen Nachweis eingetragen ist.

Sollte ein Trainingsteilnehmer nicht nachweisen können, dass er immunisiert oder getestet ist, muss er die Sporthalle verlassen.

Meisterschaftsspiele:

Der Mannschaftsführer der Heim-Mannschaft kontrolliert, dass alle Mitspieler(innen) sowie alle Spieler(innen) der Gastmannschaft sowie alle eventuellen Zuschauer einen entsprechenden Nachweis vorzeigen können. Die Spieler(innen) der Gäste werden gebeten ihren Nachweis unaufgefordert dem Mannschaftsführer der gastgebenden Mannschaft vorzuzeigen.

Sollte ein(e) Spieler(in) keinen Nachweis erbringen können, muss er/sie die Halle verlassen und darf nicht am Meisterschaftsspiel teilnehmen.
(Bitte daran denken, dies gilt umgekehrt auch, wenn wir zu Gast in einer anderen Halle sind!)

Wichtige Hinweise:

·         Jeder Teilnehmer an Training oder Meisterschaftsspiel sollte stets einen Lichtbildausweis dabeihaben, um ggf. seine Identität – insbesondere bei externen Kontrollen - nachweisen zu können.

·         Die Kontrollliste, ggf. ergänzt um weitere Teilnehmer an Trainingsbetrieb oder Meisterschaftsspielen, dient gleichzeitig der Dokumentation zur Nachverfolgbarkeit und ist diesbzgl. unabhängig von der Inzidenzstufe zu führen. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass die Dokumentationspflicht in der neuesten Corona-Schutzverordnung nicht mehr verankert ist. Wir wollen hiermit sicherstellen, dass wir im Fall der Fälle alle Kontakt-Personen schnellstmöglich informieren können, wenn es einen Corona-Fall geben sollte.

Nach all den Regeln, mal etwas Positives

Es darf wieder in der Halle geduscht werden!!!

 

 


Da viele von euch die doodle-Liste nicht mehr missen möchten, bitten wir euch weiterhin, euch vor einem Trainingsbesuch hier einzutragen: