Grundsätzliches:
Die
aufgestellten Regeln ergänzen oder präzisieren die
Regelungen der jeweils aktuell gültigen
Corona-Schutzverordnung des Landes, der Stadt Aachen und des
Landessportbundes. In Zweifelsfällen gelten die jeweils stärksten
Regelungen, die sich aus diesen Verordnungen oder den hier
aufgestellten Regelungen ergeben. Zu beachten ist
insbesondere, dass die Regelungen ggf. abhängig vom
aktuellen Inzidenzwert sind.
Wichtige
Links dazu:
https://www.land.nrw/corona
https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw
https://www.sportinaachen.de/der-stadtsportbund/aktuelles
Die
Nichteinhaltung der Regeln kann zum Trainingsausschluss
Einzelner oder sogar zur Einstellung des Trainings für alle
führen.
Die
Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr!
Außerhalb des
eigenen Sporttreibens sind die allgemeinen AHA-Regeln zu
beachten. Dies gilt insbesondere beim Betreten und Verlassen der Halle sowie dem Auf- und Abbau der
Tische, d.h.
o Abstand halten (mindestens 1,5 m)
o Hygieneregeln einhalten
o Maske tragen
Seit dem 20.08.2021 gilt ab einer 7-Tages-Inzidenz von 35 (mit
entsprechendem Vor- bzw. Nachlauf von 5 Tagen):
Die
Teilnahme am Training ist nur noch für immunisierte oder
getestete Personen möglich. Dabei gilt
- als immunisiert, wer vollständig geimpft (mit einer Wartezeit von
14 Tagen nach der zweiten Impfung) oder genesen ist,
- als getestet, wer über ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines
höchstens 48 Stunden zurückliegenden
Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests verfügt.
- Schulpflichtige Kinder gelten durch die verbindliche Teilnahme an
Testungen automatisch als getestet.
- Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, benötigen keinen Test.
Die Nachweise für eine
Immunisierung werden vom Abteilungsvorstand oder ihren dazu
beauftragten Personen kontrolliert. Zur Vereinfachung der
Kontrollen wird vom Abteilungsvorstand eine Liste gepflegt,
auf der für Abteilungsmitglieder der Immunisierungsstatus
mit entsprechender Gültigkeitsdauer der Immunisierung
eingetragen ist, so dass Abteilungsmitglieder nicht jedes
Mal erneut ihren Immunisierungsstatus nachweisen müssen.
Für die
Durchführung der Kontrollen gilt das folgende Vorgehen:
Jugendtraining:
Die Kontrollen werden - sofern erforderlich bei nicht
schulpflichtigen Kindern - durch die Jugendtrainer durchgeführt.
Erwachsenentraining:
- Die Kontrolle wird durch ein Mitglied des Abteilungsvorstands oder
einen Schlüsselinhaber durchgeführt.
- Jeder Teilnehmer am Training meldet sich bei einer der berechtigten
Kontrollpersonen an und zeigt unaufgefordert seinen
Nachweis vor, sofern er nicht bereits auf der obigen
Kontroll-Liste mit einem gültigen Nachweis eingetragen
ist.
Sollte ein Trainingsteilnehmer nicht nachweisen können, dass er
immunisiert oder getestet ist, muss er die Sporthalle
verlassen.
Meisterschaftsspiele:
Der Mannschaftsführer der Heim-Mannschaft kontrolliert, dass alle
Mitspieler(innen) sowie alle Spieler(innen) der
Gastmannschaft sowie alle eventuellen Zuschauer einen
entsprechenden Nachweis vorzeigen können. Die
Spieler(innen) der Gäste werden gebeten ihren Nachweis
unaufgefordert dem Mannschaftsführer der gastgebenden
Mannschaft vorzuzeigen.
Sollte ein(e) Spieler(in) keinen Nachweis erbringen können, muss er/sie
die Halle verlassen und darf nicht am Meisterschaftsspiel
teilnehmen.
(Bitte daran denken, dies gilt umgekehrt auch, wenn wir zu
Gast in einer anderen Halle sind!)
Wichtige Hinweise:
·
Jeder Teilnehmer an Training oder
Meisterschaftsspiel sollte stets einen Lichtbildausweis
dabeihaben, um ggf. seine Identität – insbesondere bei
externen Kontrollen - nachweisen zu können.
·
Die Kontrollliste, ggf. ergänzt um weitere
Teilnehmer an Trainingsbetrieb oder Meisterschaftsspielen,
dient gleichzeitig der Dokumentation zur Nachverfolgbarkeit
und ist diesbzgl. unabhängig von der Inzidenzstufe zu führen.
Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass die
Dokumentationspflicht in der neuesten
Corona-Schutzverordnung nicht mehr verankert ist. Wir wollen
hiermit sicherstellen, dass wir im Fall der Fälle alle
Kontakt-Personen schnellstmöglich informieren können, wenn
es einen Corona-Fall geben sollte.
Nach all den Regeln,
mal etwas Positives
Es
darf wieder in der Halle geduscht werden!!!
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